Große Sprünge

Ja, haben die denn einen Sprung in der Schüssel bei der EU? Man könnte gelegentlich geneigt sein, dies zu glauben. Die Glühbirne wurde verboten, dafür schon mal ein Krümmungsgrad für Gurken vorgeschrieben (maximal zehn Millimeter auf zehn Zentimeter) – und später wieder zurückgezogen -, und dann ja auch noch Sprünge im Freibad in Richtung Osten untersagt.

Stop, stop, stop! Viele würden der überbordenden EU-Bürokratie dies zwar alles zutrauen, doch eine der drei genannten Vorschriften gibt es gar nicht. Erraten Sie, welche? Die Ausrichtung des Sprungturms ist es, auch wenn die Frage nach der Himmelsrichtung beim Absprung in den vergangenen Wochen zu großer Aufregung geführt hat.

Zu beinahe europaweiter Aufmerksamkeit hat es in diesem Zusammenhang das kleine Dieburg bei Darmstadt geschafft. Der Zehn-Meter-Sprungturm im dortigen Freibad wurde tatsächlich gesperrt, nachdem der Bürgermeister ein Gutachten präsentierte, wonach gemäß europaweit geltender Richtlinien nur noch nach Norden gesprungen werden dürfe. Springer, die gegen die Sonne abheben, könnten sonst geblendet werden und Schwimmer im Becken übersehen.

Diese Meldung rief sogar die deutsche Vertretung der EU-Kommission auf den Plan. Als totalen Quatsch und Märchen bezeichneten die Bediensteten der dortigen Pressestelle die vermeintliche europäische Richtlinie und führten pikiert an, der EU wird eine Menge Unfug unterstellt. Woher das bloß kommt?

Damit sollte das Thema ja eigentlich erledigt sein. Dem ist aber nicht so – in der Wetterau sind die Wege länger. Der Büdinger Bürgermeister Erich Spamer drückte nämlich im örtlichen Kreis-Anzeiger sein Unverständnis über die angebliche Richtlinie aus.

Da machte das Herz von Jörg-Uwe Hahn einen Sprung. Nicht vor Freude, sondern vor Empörung. So ein Unsinn, verbreitet ausgerechnet in seinem Wahlkreis! Als amtierender Europaminister Hessens konnte der FDP-Politiker dies natürlich so nicht stehen lassen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, half Hahn per Brief dem Rathaus-Chef auf die Sprünge, als Europaminister sei es ihm ein Anliegen die Auswirkungen europäischer Rechtssetzung zu prüfen und – sinngemäß – im Falle von Hyperaktivität der Eurokraten auch einzugreifen. Der Fall ,Sprungturm gehört glücklicherweise nicht dazu, stellt er klar.

Und weil Hahn auch Jurist ist, klärt er noch über die begrifflichen Spitzfindigkeiten zwischen anerkannter Regel der Technik und Verordnung, Richtlinie und Gesetz auf. Also, in dieser famosen technischen Regel heißt es, in Europa sollten Sprunganlagen im Freien nach Norden gerichtet sein.

Sollten, nicht müssen! Sprich, ganz egal. Folglich ist der berühmt gewordene Zehn-Meter-Sprungturm zu Dieburg wieder geöffnet und die Gäste können wieder den Sprung ins kalte Wasser wagen – mit der Sonne im Gesicht.

Und überhaupt, das muss Hahn auch noch loswerden, kommt die Regel ja gar nicht von der EU. Sie ist vielmehr eine Industrienorm, erarbeitet im Jahr 2004, so führt der Minister aus, von einer Projektgruppe Bäder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter Mitwirkung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder e.V.

Also deren Bürokraten, das muss man ja mal wirklich sagen, sind nun aber auch nicht schlecht!

 

Erschienen Frankfurter Neue Presse vom 12. Juni 2013

 

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