Aufklärung

Aufklärung ist stets ein mühsames Geschäft. Das musste jüngst auch wieder der Grünen-Abgeordnete Frank Kaufmann erfahren. Der Mann, der die Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen ohnehin aufs Kritischste beäugt, wollte es in zwei Fällen ganz genau wissen. Mittels sogenannter Kleiner Anfragen wollte er Rechenschaft über zwei Starts haben, die im Juli die gerichtlich verordnete Nachtruhe gestört haben. Die Antwort, die Kaufmann jetzt erhielt, ist beste Realsatire.

Kaufmann: „Trifft es zu, dass es sich bei dem Luftfahrzeug um einen Airbus A 330 der Gesellschaft Ethiad Airways handelt, der planmäßig um 22.25 Uhr in Richtung Abu Dhabi starten sollte, tatsächlich aber erst nach 23.56 Uhr abgehoben hat?“ Antwort aus dem Ministerium: „Nein, dies trifft nicht zu. Das Luftfahrzeug der Ethiad Airways startete um 23.55 Uhr.“

Als Grund für den verspäteten Start wird ein medizinischer Notfall an Bord angegeben, weswegen Kaufmann die Frage stellt: „Welcher Art war der medizinische Notfall und warum führte er zu einer Verzögerung des Starts in diesem Umfang?“ Antwort: „Die Art des medizinischen Notfalls unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.“ Kaufmann weiter: „In welcher Weise konnte durch die Verzögerung des Starts der medizinische Notfall mit welchem Ergebnis behandelt werden?“ Antwort: „Die durchgeführte Behandlung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.“

Gut, dass er da mal nachgefragt hat, jetzt sind wir wirklich schlauer. Mehr Erfolg hatte Kaufmann beim Nachspüren einer MD 11 der Lufthansa-Cargo. „Der Start der LH 8160 am 20.06.2012 erfolgte um 4.59.22 Uhr, also 38 Sekunden früher als zulässig“, räumt das Ministerium in seiner Antwort ein. Die in diesem Fall offenbar grundlose Startfreigabe verfügte ein Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung (DFS), weshalb Kaufmann wissen will, welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden. Antwort: „Der verantwortliche Towerlotse wurde durch die DFS entsprechend belehrt.“

Na, hoffentlich mit dem Lineal auf die Finger!

Viel Aufklärungsarbeit bedurfte es auch herauszufinden, warum im Osten der Republik Zigtausende Kinder an Brechdurchfall erkrankten. Verunreinigte Tiefkühl-Erdbeeren aus China wurden schließlich als Ursache ausgemacht. Die Früchtchen hatte der Rüsselsheimer Caterer Sodexo über seine Großküchen in die Schulkantinen geliefert. Wo solcherlei Gefrierware herkommt, will Umweltministerin Lucia Puttrich von der CDU jetzt genauer deklariert sehen. „Bei jedem Salat, jeder Tomate und jeder Erdbeere, die ich frisch kaufe, weiß ich wo sie herkommt. Der Verbraucher hat das Recht, auch bei Tiefkühlware die genaue Herkunft der Ware zu kennen“, so Puttrich. Ob Lebensmittel eine monatelange Reise um die halbe Welt hinter sich hätten, sollte erkennbar sein.

Da hat Puttrich durchaus Recht wie aber auch ihre Kontrahentin von der SPD, Petra Fuhrmann. Statt eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für gefrorenes Obst und Gemüse zu fordern, sollte sich Puttrich stärker für den Verzehr heimischer und saisonaler Produkte in Kantinen und vor allem in Schulen einsetzen, fordert Fuhrmann. Nur eine Kennzeichnungspflicht hätte auch die jüngste Epidemie durch chinesische Tiefkühlerdbeeren nicht verhindert.

Wirtschaftsminister Florian Rentsch reist übrigens gerade durch China. Hoffentlich bringt er keine Erdbeeren mit.

 

Erschienen Frankfurter Neue Presse vom 24. Oktober 2012

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